Du hast keine Berufsausbildung und bisher noch kein Studium abgeschlossen? In diesem Fall ist Dein Studium Deine so genannte Erstausbildung. Das bedeutet:
- Du kannst Studiengebühren als Sonderausgaben bei der Steuererklärung angeben
- Die Angabe von Sonderausgaben ist auf maximal 6.000 EUR jährlich beschränkt
- Der angegebene Betrag wird von Deinem zu versteuerndem Einkommen abgezogen, verringert Deine Steuerlast und Du bekommst ggf. eine Steuerrückzahlung*
*Bei Vorauszahlungen können die Studiengebühren unabhängig vom Rechnungszeitraum nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie fällig und gezahlt wurden! Bitte beachte außerdem, dass Du nur dann eine Steuerrückzahlung bekommen kannst, wenn Du einkommenssteuerpflichtig bist. Dein Bruttoeinkommen muss also über dem Steuerfreibetrag von 9.168 EUR (Stand 2019) liegen.
Die vorstehenden Angaben beziehen sich lediglich auf das in Deutschland geltende Steuerrecht. Bitte habe Verständnis dafür, dass wir über die oben angeführten Angaben hinaus keine weiteren Informationen rechtlicher Natur unterbreiten können. Wenn Du weiterführende Fragen hast, wende Dich bitte an Deinen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Bitte berücksichtige auch, dass die gesetzlichen Grundlagen naturgemäß Änderungen unterliegen und Angaben demzufolge ihre Aktualität verlieren können. Weiter sind die oben genannten Informationen allgemein gehalten, daraus resultierend kann es nach Prüfung im Einzelfall zu abweichenden Einschätzungen kommen.